Auch wir müssen die rechtlichen Vorgaben beachten und natürlich auch an die Sicherheit der ÜbungsleiterInnen und TeilnehmerInnen denken. In Absprache mit den ÜbungsleiterInnen hat der Vorstand daher für alle Trainingszeiten die folgende Regelung getroffen:  


  • Alle Personen ab 12 Jahren müssen vollständig geimpft (je nach Impfstoff eine oder zwei Impfungen) oder genesen sein, um am Training teilnehmen zu dürfen. Die letzte Impfung muss mindestens 14 Tage her sein. Für Genesene gilt, dass mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate seit dem positiven PCR-Test vergangen sein dürfen.
    Wer jünger als 12 Jahre ist, darf ohne Impfung oder Genesung teilnehmen.
    Eine Ausnahme gibt es für alle, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen dürfen. In diesem Fall wird ein ärztliches Attest benötigt, dass höchstens 6 Wochen alt sein darf. Meldet euch in diesem Fall bitte bei mir oder den Übungsleitern. Wir behandeln euren Fall selbstverständlich vertraulich!


  • Jeder Teilnehmer muss tagesaktuell einen negativen Corona-Test gemacht haben. Alle Teilnehmer unter 15 Jahren gelten durch die Testpflicht an den Schulen als getestet. Wer aber keinen tagesaktuellen Test an der Schule gemacht hat, den bitten wir auf Vertrauensbasis zu Hause, bevor ihr zum Training fahrt oder an Halle, einen Selbsttest zu machen. Wir haben Tests vor Ort, sagt dann einfach euren Übungsleitern Bescheid.
    Das gleiche gilt für Alle ab 15 Jahren, die entweder eine Auffrischungsimpfung (Booster) bekommen haben oder trotz vollständiger Impfung erkrankt und dann genesen sind (allerdings höchstens vor drei Monaten).  Auch in diesen Fällen dürfen wir euch vertrauen, wenn ihr uns sagt, dass ihr euch getestet habt.
    Wer älter als 15 Jahre und nicht geboostert oder genesen ist, darf nur mit ziertifiziertem Nachweis eines negativen Schnelltests oder durch die Übungsleiter beaufsichtigtem Selbsttest am Training teilnehmen! SchülerInnen über 15 Jahren können alternativ einen Testnachweis der Schule vorlegen 

 

  • Der Nachweis über Impfungen und Genesung, bzw. Test, muss den ÜbungsleiterInnen generell bei jedem Training VOR Beginn gezeigt werden. Alternativ darf sich jeder nach Vorlage des Nachweises freiwillig in eine Liste eintragen lassen, die von den ÜbungsleiterInnen geführt wird. In diesen Listen wird der Immunisierungsstatus, also geimpft oder genesen, dann festgehalten. Der Nachweis muss dann nicht mehr erneut vorgezeigt werden. Die Listen werden für Dritte unzugänglich aufbewahrt und vernichtet, wenn sie nicht mehr benötigt werden, sodass der Datenschutz sichergestellt ist. 


  • Innerhalb des Gebäudes muss grundsätzlich eine FFP2-Maske getragen werden. Beim Einradfahren darf die Maske während des Trainings abgesetzt werden. Für längere Pausen, in denen man nichts auf dem Rad macht, sollte die Maske wieder aufgesetzt werden. Besonder wenn ihr gerade keine Maske tragt, achtet bitte darauf, Abstand zu anderen Teilnehmern zu halten, soweit das möglich ist.


Wir hoffen, dass so ein sicheres Training für alle Beteiligten möglich ist. Bitte geht verantwortungsbewusst mit den Regeln um, damit wir weiterhin mit einem guten Gefühl zusammen Einrad fahren können. Bei Fragen zu dieser Regelung meldet euch bitte unter [email protected] oder wendet euch an die ÜbungsleiterInnen.